| Klarstellung "Technische Information" | | Drucken | |
| Sonntag, den 04. Juli 2010 |
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Klarstellung:
Aus gegebenen Anlass und nach Rücksprache mit der Cupleitung möchte ich hiermit klarstellen, dass der Art.4.4 der Ausschreibung " Frontscheinwerfer aus Glas müssen, alle anderen dürfen mit einer transparenten Folie abgeklebt werden" seine Gültigkeit behält. D.h. es dürfen auch weiterhin farbige transparente Folien verwendet werden. Weiterhin sind auch gelbe Scheinwerfer mit " E " Kennzeichnung in allen Gruppen bis auf weiteres zugelassen. E.Blümcke
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