RCN-Sommerinterview Teil 2
RCN Serienmanager Willi Hillebrand und RCN Rennleiter Hans-Werner Hilger geben weitere Antworten auf anstehende Fragen.
Welche Gründe standen bei dem Vertrag mit Reifenhersteller Hankook im Vordergrund?
Hillebrand: Ich wiederhole mich ungern. Unsere Entscheidung für den Vertrag mit Hankook hat nichts damit zu tun, dass die RCN Kasse machen will. Es geht vielmehr darum, die Zukunft der erfolgreichen Breitensportserie zu sichern. Dazu galt es, zusätzliche finanzielle Ressourcen zu akquirieren.
Hilger: Ich stimme Willi voll und ganz zu. In den vergangenen Jahren sind die Nebenkosten einer Veranstaltung, exklusive der Streckenmiete, jährlich um 12 bis 15 Prozent gestiegen, und wir haben die Nenngelder trotzdem nicht erhöht. Die Veranstalter haben diese Kosten bisher aufgefangen. Diese Situation kann aber in der Zukunft ohne zusätzliche Erlöse nicht mehr funktionieren, wir müssten dann die Nenngelder drastisch erhöhen. Wenn diese Verbindung mit Hankook so funktioniert wie geplant, ist es unsere Absicht, in den nächsten drei Jahren das Nenngeld so zu belassen oder nur moderat anzupassen.
Gibt es in der ersten Saison 2018 mit den Einheitsreifen von Hankook Ausnahmeregelungen?
Hillebrand: Natürlich. Eingeschriebene RCN-Teilnehmer können in der Saison 2018 ihren Bestand an Reifen fremder Fabrikate in den ersten drei RCN-Wertungsläufen noch benutzen. Diese Nutzung zieht allerdings einige Konsequenzen nach sich. Der Teilnehmer wird nicht für die RCN-Meisterschaft gewertet, sondern taucht nur in der Tageswertung auf. Zudem bekommt er eine Zeitstrafe von vier Minuten (240 Strafpunkte). Der formlose Antrag muss mit der Nennung beim Rennleiter per E-Mail gestellt werden. Diese Sonderregelung gilt nicht für die Teilnehmer, die mit ihrem Fahrzeug in der RCN Teamwertung eingeschrieben sind. Ab dem vierten Wertungslauf 2018 sind Hankook Rennreifen Pflicht.
Hilger: Auch die Teilnehmer, die einen BMW M235i Racing Cup fahren, müssen keine Befürchtungen haben. BMW hat die Freigabe erteilt, dass die Autos auf Hankook Reifen fahren dürfen. Deshalb wird es auch 2018 eine eigene Klasse für die BMW M235i Racing Cup geben.
Gibt es für Gaststarter besondere Regelungen?
Hillebrand: Das war natürlich auch ein Problem, da es im Lauf einer Saison immer wieder interessierte Teams oder Fahrer gibt, die unsere Serie mit einem Start einmal testen wollen. Aber ich glaube, auch hier haben wir erst einmal einen tragfähigen Kompromiss gefunden.
Hilger: Für Gaststarter gilt in der Saison 2018 folgende Ausnahmeregelung. Gaststarter dürfen bei bis zu zwei Wertungsläufen Reifen eines Fremdfabrikats fahren. Allerdings erfolgt keine Wertung zur RCN-Meisterschaft 2018. Der Starter wird nur im Tagesklassement gewertet, zudem bekommt er gleichzeitig eine Zeitstrafe von vier Minuten (240 Strafpunkte). Der formlose Antrag muss mit der Nennung beim Rennleiter per E-Mail gestellt werden. Sollte der Gaststarter ein drittes Mal fahren wollen, muss er Hankook Rennreifen verwenden.
Gibt es weitere Veränderungen in der RCN 2018?
Hillebrand: Der Terminplan wird sich 2018 im Vergleich zu diesem Jahr nicht groß verändern. Es sind wieder acht RCN-Läufe vorgesehen. Zum Saisonende findet dann das 4-Stunden-Rennen statt. 2018 wird es den RCN Hankook Cup in der jetzigen Form nicht mehr geben. Allerdings werden Sachprämien in Form von Reifensätzen ausgelobt. Die genauen Modalitäten werden später bekannt gegeben.
Hilger: Dazu gibt es noch einige Veränderungen im technischen Reglement. In der Gruppe H sind Fahrzeuge mit dem Baujahr nach dem 31. Dezember 1965 und vor dem 31. Dezember 2008 startberechtigt. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2020. Für die Gruppe RCN-Spezial wird das Datum im Artikel 2.1.1 Zulassungsbestimmungen, Absatz 1, in der Rahmenausschreibung auf dem 1. Januar 2007 geändert.