Wichtige Informationen zu den Zeitstrafen beim RCN 3h-Rennen
In der Schlussphase des 3h-Rennens gab es über 30 Meldungen von Sportwarten an der Strecke an die Rennleitung, in denen zu schnelles Fahren bei doppelt gelber Flagge angezeigt wurde. Durch Gespräche mit einer Reihe von Beteiligten auf beiden Seiten habe ich versucht, mir – und der RCN – ein klareres Bild davon zu verschaffen, was an diesem Tag vorgefallen ist.
Es gab einen Wertungsausschluss, der unstrittig ist. Der Fahrer hat seinen Fehler erkannt und akzeptiert die Strafe. Weiterhin gab es 22 Zeitstrafen à 180 Sekunden, die durch die Sportkommissare ausgesprochen wurden. Es hat nach meinem Kenntnisstand definitiv Fahrer gegeben, die sich nicht angemessen verhalten haben. Allerdings passt die Vielzahl der Bestrafungen weder zum gängigen Verhalten der RCN-Fahrer, noch zum rekonstruierbaren Verlauf des Rennens im Bereich der Unfallstelle.
An dieser Stelle möchte ich zunächst klarstellen, dass die Sicherheit von Personen auf und an der Rennstrecke in jedem Fall oberste Priorität haben muss, ohne Wenn und Aber. Das gilt für Sportwarte genauso wie für Fahrer oder Zuschauer. Wenn ein Fahrer sich so verhalten hat, dass er Personen gefährdet hat, muss eine Bestrafung erfolgen, und der Fahrer muss in nachfolgenden Veranstaltungen beweisen, dass er den Fehler eingesehen hat und vermeidet.
Beim 3h-Rennen kamen offenbar eine Reihe von Dingen zusammen, die letztlich die Situation eskalieren ließen.
1. Meldungen der Sportwarte
Ich habe ein fast zweistündiges, gutes Gespräch mit dem zuständigen Abschnittsleiter der Streckensicherung geführt. Aus seiner Sicht gab es zwei Probleme. Einzelne Fahrer (mindestens 2) verhielten sich unangemessen im unmittelbaren Bereich vor oder in der Unfallzone. Ein Auto kam trotz vorheriger Doppelgelbkette querstehend auf die Pylonenreihe zugerutscht, ein anderer Fahrer meinte, unmittelbar neben einem Sportwart am Ende der Unfallstelle derart aufs Gas steigen zu müssen, dass er mit drehenden Rädern fortfuhr. Beides ist nicht akzeptabel meiner Meinung nach.
Die Masse der Meldungen stammte jedoch aus dem Bereich hinter dem Unfall. Posten 115 zeigte Doppelgelb, als der Pricon-BMW auf den Seitenstreifen geschleppt wurde. Leider wurde erst spät an diesem Posten auf Einfachgelb reduziert, obwohl nur ein Auto rechts stand und keine Personen auf der Fahrbahn waren. Der Abschnittsleiter hat irgendwann die Situation erkannt und auf einfach Gelb umgestellt. Während der Doppelgelb-Phase fuhren jedoch fast alle Autos dort stark beschleunigend vorbei. Daher wurde Meldung an die Rennleitung gemacht. Allerdings ist die zuständige Sportwartin von VLN-Regeln ausgegangen, wo die Meldung unzweifelhaft richtig gewesen wäre. Im Rahmen der RCN gelten diese Regeln jedoch nicht. Damit muss im Einzelfall entschieden werden, ob das Verhalten des Fahrers noch angemessen war oder nicht. Personen wurden in diesem Bereich nicht gefährdet, da keine auf der Strecke waren.
2. Behandlung der Meldungen durch den Rennleiter
Bei über 30 Meldungen aus einer einzigen Unfallstelle bleibt dem Rennleiter keine Wahl, er muss den Lauf abbrechen. Dabei spielt es keine Rolle, ob letztlich eine Meldung gerechtfertigt war oder nicht. Er muss auf jeden Fall die Sportwarte auf der Strecke schützen. Daher ist der Abbruch korrekt und unvermeidbar gewesen.
3. Bearbeitung der Meldungen durch die Sportkommissare
Hier gibt es eine Reihe von Kritikpunkten. Anscheinend führte die Menge der Fälle dazu, dass die Sportkommissare formale Fehler machten und auch den Teilnehmern keine Chance zu einer angemessenen Verteidigung (z.B. durch Onboard-Videos) gaben. Der Vorgang zog sich über fast 5 Stunden hin, so dass einige Teilnehmer das Ende nicht abwarten konnten. Es wurden dann gleichlautende Strafen für 22 Fahrer ausgesprochen, die im Einzelfall zu prüfen sind. In einem Fall wurde sogar ein Fahrer bestraft, der nur eine einzige Runde im Rennen gefahren ist und dann das Auto mit Getriebeproblemen abstellen musste. Aufgrund des Durcheinanders am Rennabend akzeptierten einige Fahrer Strafen wider ihr besseres Wissen, nur um endlich nach Hause zu kommen.
Diese Vorgehensweise entspricht nicht meiner Vorstellung von einer fairen Verhandlung. Noch einmal: wer sich falsch verhalten hat, muss bestraft werden. Allen muss aber eine angemessene Verteidigung und die Möglichkeit zur Berufung eingeräumt werden. Das war hier nicht der Fall.
4. Berufungen
Eine Reihe von Berufungen wurden bereits beim DMSB eingereicht, die nach den mir zugetragenen Informationen gute Chancen auf Erfolg haben. Darüber hinaus will der DMSB offensichtlich allen Teilnehmern, die eine Strafe erhalten haben, erneut eine schriftliche Benachrichtigung zukommen lassen, verbunden mit einer 96stündigen Einspruchfrist. Damit hat dann jeder Betroffene die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Diese Schreiben sollen in den nächsten Tagen verschickt werden.
Empfohlene Vorgehensweise:
1. Jeder von einer Strafe betroffene Fahrer sollte kritisch hinterfragen, ob sein Verhalten angemessen war, besonders mit Blick auf die oben genannten Kritikpunkte.
2. Wenn das eigene Verhalten als „sauber“ beurteilt wird, bitte auf jeden Fall Berufung einlegen. Es müssen zwar 1.000 € als Kaution hinterlegt werden, die kommen aber bei Erfolg wieder zurück.
3. Bitte NICHT einfach nur die Sache auf sich beruhen lassen, weil es doch ein nebensächliches Rennen ist. Hier geht es um das Ansehen der RCN insgesamt. Jeder Fahrer sollte sich auch im Klaren darüber sein, dass eine solche „Vorstrafe“ in der Zukunft bei einem weiteren Vorfall mit berücksichtigt werden kann, z.B. bei einem Permitentzug.
Die RCN ist als die Rennserie bekannt, in der rücksichtsvoll miteinander umgegangen wird. Das gilt für die Fahrer untereinander wie auch für die Sportwarte und Intervention Car-Besatzungen. Dieses Miteinander und das Ansehen der RCN müssen wir alle schützen, wenn wir weiterhin entspannt und sicher unterwegs sein wollen. Im vorliegenden Fall ist wohl Einiges schief gelaufen, so dass ein Bild gezeichnet wurde, als ob sich in der RCN kaum einer an die Regeln halten würde. Nach allen Videos und Informationen, die ich zusammentragen konnte, war das aber nicht der Fall. Hoffen wir jetzt darauf, dass sich die Strafen noch abwenden lassen, wo sie nicht berechtigt sind.
Ich bedanke mich bei allen, die mir bisher schon mit Informationen geholfen haben, ganz besonders natürlich auch bei der RCN-Führung für die enge und gute Zusammenarbeit in dieser Sache.
D. Weidenbrück