Bei einer Klausurtagung am vergangenen Wochenende einigten sich der RCN Vorstand und die Vertreter der veranstaltenden Motorsportclubs auf wichtigen Änderungen für die kommende RCN Saison.
So wird sich die Aufgabenstellung innerhalb der RCN Leistungsprüfungen ab dem ersten Lauf am 25. März 2023 ändern. Die Teilnehmer fahren zukünftig eine Sollzeit-Runde weniger und stattdessen eine Sprintrunde mehr. Bei den Leistungsprüfungen ausschließlich auf der Nürburgring Nordschleife gilt es daher nur noch zwei Sollzeitrunden, dafür aber 10 Runden auf Bestzeit zu absolvieren. Bei Veranstaltungen auf der Nordschleife und dem GP Kurs Kurzanbindung müssen die Teilnehmer demnach zwei Sollzeit- und acht Bestzeit-Runden fahren. Für die Teilnehmer der RC-Light bleibt alles beim Alten.
RCN Rennleiter Hans-Werner Hilger: „Wir haben es uns nicht leicht gemacht, denken aber, dass diese neue Regelung im Sinne aller Teilnehmer, insbesondere aber der Teams mit zwei Fahrern, ist.“

Eine Nenngelderhöhung für RCN Läufe ausschließlich auf der Nordschleife wird es in diesem Jahr nicht geben! RCN Serien-Manager Willi Hillebrand: „Wir haben mit ‚spitzer Feder‘ kalkuliert und können trotz der allgemeinen Preissteigerungen das Nordschleifen-Nenngeld halten!“
Etwas anders sieht es bei den Veranstaltungen aus, die auf der Nürburgring Nordschleife in Verbindung mit der GP Kurzanbindung (Lauf 1 und 7) ausgetragen werden. Willi Hillebrand: „Auch hier haben wir hin und her gerechnet, sehen uns aber leider gezwungen, den erhöhten Aufwand, an die Teilnehmer weiterzugeben.“ Dadurch ergibt sich für diese RCN Events eine Nenngelderhöhung um 80 Euro für RCN Light Teilnehmer und um 150 Euro für RCN Teilnehmer.