Das Wichtigste zuerst: In der Gruppe RCN-Spezial sind jetzt Fahrzeuge einer Modellreihe zugelassen, deren Modelle auch nachweislich noch nach dem 1.1.2000 gebaut wurden. In der Gruppe H wird hingegen die Baujahresgrenze auf 2004 angehoben.
Für die Fahrzeuge der Gruppe RCN-Spezial ist es jetzt analog, wie in der Gruppe H, erlaubt den Boden im Fahrgastraum zu modifizieren. Es muss aber auch hier, wie in H, beim Einbau eines FT3 Tanks auf den Abstand zu den Außenseiten der Karosserie geachtet werden. Wie schon mit Bulletin 2015 beschrieben, ist auch 2016 die Radabdeckung so geregelt.
Für alle Fahrzeuge ist die Verwendung von Flash Lights verboten! In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wie auch schon 2015, außer für Blinker, nur weißes Licht in der Fahrzeugfront erlaubt ist.
Ich wünsche allen ein sportlich erfolgreiches und gesundes 2016.
E.Blümcke
RCN Technik