Auszug aus der GLP Ausschreibung:
13.3 Nenngeld
Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter wird das Nenngeld, LP Pauschale und Schalltransponder unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 20 € erstattet.
Um ein unnötiges hin und her überweisen zu vermeiden, haben wir entschieden, das Nenngeld auf die nächste Veranstaltung zu überschreiben. Das Nennformular muss weiterhin an Rita Seidel gesendet werden. Mit dem Vermerk: Nenngeld 01.06.13 bezahlt. Da für den Veranstalter der GLP 3 (MSG Solingen) die Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR einbehalten wird, ist dieser Betrag ist entweder noch zu überweisen oder bei der Dokumentenabnahme in bar zu entrichten.
Teilnehmer vom 01.06.13 die nicht an der nächsten Veranstaltung am 29.06.13 “Rhein Ruhr” teilnehmen, bekommen nach dem 29.06.13 ihr Nenngeld (siehe Art.13.3) erstattet, bzw. können sich mit Rita Seidel in Verbindung setzen, wenn das Nenngeld einer anderen Veranstaltung gutgeschrieben werden soll.